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EU-Drohnenverordnung 2026: Was Drohnenpiloten jetzt wissen müssen

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Ab 2026 gelten in der gesamten EU einheitliche und deutlich strengere Regeln für Drohnen. Die Verordnung 2019/947 bringt mehr Klarheit, aber auch mehr Pflichten. Wer eine Drohne über 250 Gramm fliegen will, muss sich mit den drei großen Betriebskategorien, den neuen Drohnenklassen C0 bis C4 und den Unterkategorien A1, A2 und A3 auskennen. Die gute Nachricht: Die meisten Hobby-Piloten kommen mit wenig Aufwand weiterhin legal in die Luft.

Das System ist bewusst risikobasiert. Je näher du an Menschen oder je schwerer deine Drohne ist, desto höher sind die Anforderungen an Schulung, Abstände und technische Ausstattung. Die wichtigsten Eckpunkte bleiben gleich: maximal 120 Meter Höhe, Sichtweite zum Fluggerät und ein Mindestabstand zu unbeteiligten Personen. Wer diese Grundregeln verinnerlicht, fliegt schon sehr sicher.

Drohne im Flug über einer ländlichen Landschaft bei Sonnenuntergang

Die drei Betriebskategorien im Überblick

In der offenen Kategorie (Open) dürfen die meisten Freizeit- und semiprofessionellen Piloten starten. Hier gelten vereinfachte Regeln, solange du Abstand zu Menschen und sensiblen Bereichen hältst. Die spezielle Kategorie (Specific) ist für anspruchsvollere Einsätze gedacht – etwa Filmproduktionen über Menschenmengen oder Inspektionen in der Nähe von Industrieanlagen. Hier brauchst du eine Betriebserlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde. Die zulassungspflichtige Kategorie (Certified) bleibt großen Logistik-Drohnen und Passagier-Transporten vorbehalten und spielt für normale Nutzer praktisch keine Rolle.

Drohnenklassen und Unterkategorien

Neu ist die Einteilung der Drohnen in Klassen C0 bis C4. Die Klasse bestimmt, welche Unterkategorie du in der offenen Kategorie nutzen darfst. Eine C0-Drohne unter 250 Gramm darf in A1 sogar über Menschen hinwegfliegen, solange du sie nicht direkt über ihnen anhältst. Ab C1 brauchst du einen EU-Kompetenznachweis. In A2 darfst du mit einer C2-Drohne bis auf 30 Meter an unbeteiligte Personen heran, wenn du einen Sicherheitsabstand einhältst und eine zusätzliche Online-Prüfung bestanden hast. In A3 musst du immer mindestens 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe- und Erholungsgebieten halten.

Die Sichtweite bleibt bei VLOS – Visual Line of Sight. Du musst die Drohne also immer mit bloßem Auge sehen können. Hilfsmittel wie FPV-Brillen sind nur mit einem Beobachter erlaubt, der den Luftraum im Blick behält. Das 120-Meter-Höhenlimit gilt europaweit und wird über Grund gemessen. In manchen Ländern gibt es zusätzliche Geofencing-Zonen um Flughäfen und Naturschutzgebiete, die Drohnen automatisch sperren.

Kategorie Typische Drohne Hauptanforderungen
Open A1 C0 oder C1 (bis 900 g) keine oder einfache Registrierung, Abstand zu Menschen einhalten, max. 120 m Höhe
Open A2 C2 (bis 4 kg) EU-Kompetenznachweis A2, 30 m Abstand zu Menschen, zusätzliche Prüfung
Open A3 C3 oder C4 (bis 25 kg) 150 m Abstand zu bebauten Gebieten, EU-Kompetenznachweis A1/A3
Specific je nach Einsatz C2–C5 Betriebserlaubnis, Risikoanalyse, erweiterte Schulung

Wichtig für alle Piloten: Die Drohne muss ab 250 Gramm bei der nationalen Behörde registriert werden. Der QR-Code mit der eID-Nummer muss lesbar am Fluggerät angebracht sein. Auch der Pilot selbst braucht eine Versicherung, die Drohnenschäden an Dritten abdeckt. Viele Versicherer bieten inzwischen günstige Policen speziell für die EU-Verordnung an.

Wer 2026 eine neue Drohne kauft, sollte gezielt auf das CE-Kennzeichen und die Klassenbezeichnung C0–C4 achten. Ältere Modelle ohne Klassifizierung dürfen weiterhin in bestimmten Unterkategorien geflogen werden, aber nur mit Einschränkungen. Der Übergangszeitraum endet schrittweise, sodass sich der Kauf einer aktuellen Klasse-C-Drohne langfristig lohnt.

Die neue Verordnung macht das Fliegen nicht komplizierter, sondern vorhersagbarer. Wer die drei Kategorien, die Abstandsregeln und das Höhenlimit verinnerlicht, kann entspannt und legal fliegen – vom kleinen Selfie-Copter bis zur 25-Kilo-Inspektionsdrohne. Mit etwas Vorbereitung bleibt der Spaß am Fliegen auch 2026 voll erhalten.

  • Immer Sichtkontakt zur Drohne halten (VLOS)
  • Maximal 120 Meter über Grund
  • Abstand zu Menschen und Gebäuden je nach Unterkategorie prüfen
  • Registrierung und Versicherung nicht vergessen
  • Bei neuen Drohnen auf CE-Klasse achten