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Drohnen-Führerschein 2026: EU-Kompetenznachweis und Fernpiloten-Zeugnis

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Ab 2026 gelten in Deutschland die aktualisierten EU-Drohnenregeln noch konsequenter. Wer gewerblich oder mit schwereren Geräten fliegen möchte, kommt am neuen Kompetenznachweis oder dem Fernpiloten-Zeugnis nicht vorbei. Der folgende Guide zeigt Schritt für Schritt, welchen Schein Sie wirklich brauchen, wie Sie ihn erwerben und was er kostet.

Die EU hat die Drohnenverordnung vereinfacht, aber gleichzeitig die Nachweispflichten verschärft. Der kleine EU-Kompetenznachweis reicht für die meisten Hobbyflieger aus. Wer jedoch in der A2-Kategorie bis 4 kg in geringer Höhe über Menschen fliegen will, benötigt das große Fernpiloten-Zeugnis. Beide Dokumente sind EU-weit gültig und müssen alle fünf Jahre erneuert werden.

Drohne im Flug über einer Wiese mit Prüfungsunterlagen im Vordergrund

Der kleine EU-Kompetenznachweis (A1/A3)

Für Drohnen bis 25 kg in offener Kategorie genügt meist der Online-Nachweis. Die Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen zu Luftrecht, Meteorologie, Flugbetrieb und Datenschutz. Sie absolvieren den Test direkt auf der Website des Luftfahrt-Bundesamtes. Bei mindestens 75 Prozent richtigen Antworten erhalten Sie sofort das PDF-Zertifikat. Der Kurs ist kostenlos, nur bei Wiederholung nach Fehlversuchen entstehen geringe Gebühren. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren; jüngere Piloten brauchen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Das große Fernpiloten-Zeugnis (A2)

Wer näher als 30 Meter an unbeteiligte Personen heranfliegen oder Drohnen zwischen 900 Gramm und 4 kg betreiben möchte, braucht zusätzlich das A2-Fernpiloten-Zeugnis. Hierfür müssen Sie zuerst den A1/A3-Nachweis besitzen. Danach folgt eine weitere Online-Theorieprüfung mit 30 Fragen, die sich vor allem mit der Einschätzung von Risiken und dem Verhalten in der Nähe von Menschen beschäftigt. Im Anschluss geben Sie eine Selbsterklärung ab, dass Sie mindestens 20 praktische Flugstunden mit einer Drohne Ihrer Gewichtsklasse absolviert haben. Das LBA prüft die Unterlagen und stellt das Zeugnis aus. Die Gesamtkosten liegen bei etwa 50 bis 70 Euro.

Altersgrenzen und praktische Tipps

Ab 2026 dürfen Kinder unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen mit gültigem Nachweis fliegen. Für gewerbliche Einsätze gelten zusätzliche Auflagen wie Betriebserklärung und Versicherungsnachweis. Praktisch lohnt es sich, zuerst den kleinen Nachweis zu machen und danach direkt die A2-Prüfung anzuschließen – beide Zertifikate bleiben fünf Jahre gültig.

  • Registrieren Sie sich frühzeitig auf der LBA-Plattform, um Wartezeiten zu vermeiden
  • Bereiten Sie sich mit den offiziellen Lernmaterialien vor – sie sind kostenlos verfügbar
  • Drucken Sie Ihren Nachweis aus und speichern Sie ihn digital auf dem Smartphone
  • Erneuern Sie rechtzeitig vor Ablauf der fünf Jahre, um Flugverbote zu vermeiden
Nachweis Gewichtsklasse Prüfungsform Gültigkeit
EU-Kompetenznachweis A1/A3 bis 25 kg Online-Theorie (40 Fragen) 5 Jahre
Fernpiloten-Zeugnis A2 bis 4 kg (Nähe zu Personen) Theorie + Selbsterklärung Praxis 5 Jahre
Kein Nachweis nötig unter 250 g keine Prüfung unbegrenzt

Die neuen Regeln sorgen für mehr Sicherheit im Luftraum, ohne den Spaß am Fliegen zu nehmen. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann ab 2026 legal und entspannt mit seiner Drohne starten. Nehmen Sie sich zwei bis drei Abende für die Vorbereitung – das reicht in den meisten Fällen aus, um beide Prüfungen beim ersten Versuch zu bestehen.